Treuhänder
Fremdwörter- und Begriffserklärung RW
jemand, dem etwas „zu treuen Händen“ übertragen wird: behördlich eingesetzter Verwalter fremden Vermögens, jemand, dem Vermögenswerte übertragen sind mit der Auflage, darüber nur in bestimmten Fällen zu verfügen [z. B. zur Schuldbegleichung]
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