Aneignung fremder Arbeit auf der Basis einer hervorgehobenen Stellung in der Gesellschaft. Im Kapitalismus eignen sich z. B. die Kapitalisten den gesamten von den Arbeitern geschaffenen Wert an, zahlen aber nur einen Teil als Lohn und behalten den Mehrwert. Zwei Formen der kapitalistischen Ausbeutung sind zu unterscheiden: (1) die individuelle privatkapitalistische Ausbeutung [althergebrachter Kapitalismus] (2) die kollektive bürokratisch-kapitalistische Ausbeutung [Kapitalismus neuen Typs]
RW 14, S. 5–11, RW 23, S. 3