Rechtssystem, in dem angeblich alle Menschen „vor dem Gesetz“ gleich sein sollen, obwohl sie verschiedenen Klassen angehören oder verschiedene Voraussetzungen haben. Der Marxismus kritisiert deshalb das bürgerliche Recht als die gesetzlich gerechtfertigte gesellschaftliche Ungleichheit. Im Sozialismus muss das bürgerliche Recht eingeschränkt und schließlich überwunden werden. RW 9, S. 442–444