Treuhänder

Fremdwörter- und Begriffserklärung RW

jemand, dem etwas „zu treuen Händen“ übertragen wird: behördlich eingesetzter Verwalter fremden Vermögens, jemand, dem Vermögenswerte übertragen sind mit der Auflage, darüber nur in bestimmten Fällen zu verfügen [z. B. zur Schuldbegleichung]

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